Das Rewards for Justice-Programm hat eine Belohnung von bis zu 10 Millionen US-Dollar für Informationen, die zur Unterbrechung der Finanzmechanismen der Terrororganisation al-Shabaab führen, ausgesetzt. Die Finanzoperationen und Vermittlungsnetzwerke von Al-Shabaab tragen dazu bei, ihre Operationen aufrechtzuerhalten und ihre Terroranschläge, bei denen Tausende von unschuldigen Zivilisten und Sicherheitskräften in Somalien und den Nachbarländern ums Leben gekommen sind, zu finanzieren.
Al-Shabaab bedient sich traditioneller Methoden der Terrorismusfinanzierung, darunter Bestechung, Erpressung, Hawala-Geldtransfers, Entführungen zur Erpressung von Lösegeld, Geldwäsche und persönliche Kuriere, hat aber auch eigene Finanzierungsquellen erschlossen und ist zunehmend unabhängig von externer Unterstützung. Zu ihren neuesten Finanzierungsquellen gehören die Erpressung von Ältesten, Geschäftsleuten und Landwirten, die Ausnutzung des Gebrauchtwagenhandels zu ihren Gunsten, mobile Geldtransfers und der Diebstahl des Viehbestands von Hirten. Durch ihre territoriale Ausdehnung ist al-Shabaab auch in illegale Aktivitäten, wie den illegalen Bergbau und den Handel/Schmuggel von Waren wie Holzkohle, Heroin, das sie an kriminelle Gruppen weiterverkauft, Elfenbein, Vieh und Zucker, verwickelt. Al-Shabaab erhebt auch Steuern von Privatpersonen, Unternehmen, Piraten usw. und erhebt Zölle, Gebühren und Steuern auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Land.
Das US-Außenministerium hat eine Belohnung für Informationen ausgesetzt, die zur Unterbrechung der folgenden führen:
–Bedeutende Einnahmequellen für al-Shabaab (z. B. Erpressung und Besteuerung, Schmuggel von Schmuggelware sowie Waffen- und Drogenhandel)
–Ausbeutung lokaler natürlicher Ressourcen durch al-Shabaab (z. B. Holzeinschlag, Bergbau und Schmuggel)
–Finanzielle Zuwendungen von Gebern und Finanzvermittlern an al-Shabaab
–Umfangreiche Transaktionen von Finanzinstituten und Inanspruchnahme von Gelddienstleistern für Geldtransfers und den Zugang zum internationalen Finanzsystem im Namen von al-Shabaab
–Unternehmen oder Investitionen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von al-Shabaab oder ihren Geldgebern befinden
–Internationale Aktivitäten von Scheinfirmen, die mit al-Shabaab verbunden sind und in deren Namen Finanztransaktionen durchführen (z. B. Handel mit Gebrauchtwagen)
–Kriminelle Machenschaften von al-Shabaab-Mitgliedern und -Anhängern, die der Organisation finanziell zugute kommen (z. B. Entführungen zur Erpressung von Lösegeld und Diebstahl des Viehs von Viehzüchtern)
–Illegale Finanzpläne von al-Shabaab (z. B. Geldwäsche) und Transfers von Finanzmitteln und Materialien durch al-Shabaab an ihre Stellvertreter und Partner bei Terroristen und Milizen
Am 18. März 2008 klassifizierte das US-Außenministerium al-Shabaab als Ausländische Terroristische Organisation (Foreign Terrorist Organization –FTO) gemäß Abschnitt 219 des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act) in seiner geänderten Fassung. Später, am 19. März 2008, stufte das US-Außenministerium al-Shabaab gemäß der Durchführungsverordnung 13224 (Executive Order 13224) in ihrer geänderten Fassung als Speziell Ausgewiesener Globaler Terrorist (Specially Designated Global Terrorist – SDGT) ein. Dies hat zur Folge, dass sämtliches Eigentum und alle Beteiligungen an Eigentümern der al-Shabaab, die der US-Gerichtsbarkeit unterliegen, gesperrt sind und dass es US-Personen generell untersagt ist, mit al-Shabaab Geschäfte zu tätigen. Es ist eine Straftat, al-Shabaab wissentlich materielle Unterstützung oder Ressourcen zukommen zu lassen bzw. dies zu versuchen oder sich dazu zu verschwören.