Al-Shabaab ist ein Ableger von Al-Qaida (AQ) mit Verbindungen zu anderen AQ-Ablegern, darunter AQ auf der Arabischen Halbinsel und AQ im Islamischen Maghreb. Al-Shabaab war der militante Flügel des ehemaligen Somalischen Islamischen Gerichtsrats (Somali Islamic Courts Council), der in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 Teile Südsomaliens übernahm. Seit Ende 2006 führen al-Shabaab und die mit ihr verbundenen Milizen einen Guerillakrieg und bedienen sich terroristischer Taktiken in einem gewaltsamen Aufstand gegen die Übergangsregierungen in Somalien.
Al-Shabaab hat Anschläge in Somalien, Kenia, Uganda und Dschibuti verübt. Al-Shabaab war für die Selbstmordbombenattentate vom 11. Juli 2010 in Kampala verantwortlich. Bei dem Anschlag, der während der Fußballweltmeisterschaft verübt wurde, kamen 76 Menschen, unter ihnen ein US-Bürger, ums Leben. Im September 2013 verübte al-Shabaab einen schweren Anschlag auf das Westgate-Einkaufszentrum in Nairobi. Bei der mehrtägigen Belagerung wurden mindestens 65 Zivilisten sowie sechs Soldaten und Polizisten getötet und Hunderte von Menschen verletzt. Im April 2015 verübte al-Shabaab einen Überfall mit Kleinwaffen und Granaten auf das Garissa University College in Kenia, bei dem 148 Menschen getötet wurden.
Am 18. März 2008 klassifizierte das US-Außenministerium al-Shabaab als Ausländische Terroristische Organisation (Foreign Terrorist Organization –FTO) gemäß Abschnitt 219 des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act) in seiner geänderten Fassung. Später, am 19. März 2008, stufte das US-Außenministerium al-Shabaab gemäß der Durchführungsverordnung 13224 (Executive Order 13224) in ihrer geänderten Fassung als Speziell Ausgewiesener Globaler Terrorist (Specially Designated Global Terrorist – SDGT) ein. Dies hat zur Folge, dass sämtliches Eigentum und alle Beteiligungen an Eigentümern der al-Shabaab, die der US-Gerichtsbarkeit unterliegen, gesperrt sind und dass es US-Personen generell untersagt ist, mit al-Shabaab Geschäfte zu tätigen. Es ist eine Straftat, al-Shabaab wissentlich materielle Unterstützung oder Ressourcen bereitzustellen oder dies zu versuchen oder sich dazu zu verschwören.