Al-Qaida (Al-Qa‘ida – AQ) wurde 1988 von Usama bin Ladin zusammen mit Arabern, die in Afghanistan gegen die militärischen Besatzungstruppen der inzwischen aufgelösten Sowjetunion kämpften, organisiert. Das Ziel der AQ ist, den westlichen Einfluss in der muslimischen Welt zu beseitigen, „abtrünnige“ Regierungen der muslimischen Länder zu stürzen und ein panislamisches Kalifat zu errichten, das nach ihrer Auslegung der Scharia regiert und letztendlich im Zentrum einer neuen internationalen Ordnung stehen soll. Seit ihrer Kriegserklärung gegen die Vereinigten Staaten im Jahr 1996 sind diese Ziele sind im Wesentlichen unverändert geblieben. Obwohl die AQ Dutzende mittel- und hochrangiger Mitglieder infolge der Terrorismusbekämpfung verloren hat, rekrutiert, plant, inspiriert und verübt sie aber weiterhin Anschläge. Die heutige Stärke der AQ liegt vor allem in ihren Tochterorganisationen im Nahen Osten, in Afrika und Asien.
AQ ist für viele groß angelegte Anschläge mit zahlreichen Opfern verantwortlich. Im Jahr 1992 verübte AQ drei Bombenanschläge gegen US-Truppen in Aden im Jemen und bekannte sich im Jahr 1993 zum Abschuss von US-Hubschraubern und zur Tötung von US-Soldaten in Somalien. AQ verübte auch die Bombenanschläge auf die US-Botschaften in Nairobi und Dar es Salaam im August 1998, bei denen 224 Menschen getötet und mehr als 5.000 verletzt wurden. Im Oktober 2000 verübte AQ mit einem mit Sprengstoff beladenen Boot einen Selbstmordanschlag auf die USS Cole im Hafen von Aden. Bei diesem Anschlag wurden 17 Seeleute der US-Marine getötet und mehr als 30 verwundet. Am 11. September 2001 entführten 19 AQ-Mitglieder vier US-Verkehrsflugzeuge und brachten sie zum Absturz. Zwei dieser Flugzeuge stürzten in das World Trade Center in New York City, eines in das Pentagon und das vierte in ein Feld in Shanksville, Pennsylvania. Bei den Anschlägen vom 11. September kamen fast 3.000 Menschen ums Leben.
Am 8. Oktober 1999 klassifizierte das US-Außenministerium AQ als Ausländische Terroristische Organisation (Foreign Terrorist Organization – FTO) gemäß Abschnitt 219 des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act) in seiner geänderten Fassung. Am 23. September 2001 wurde AQ in den Anhang der Durchführungsverordnung 13224 (Executive Order 13224) aufgenommen. Diese Einstufung hat unter anderem hat zur Folge, dass sämtliches Eigentum und alle Beteiligungen an Eigentümern der AQ, die der US-Gerichtsbarkeit unterliegen, gesperrt sind und dass es US-Personen generell untersagt ist, mit AQ Geschäfte zu tätigen. Es ist eine Straftat, AQ wissentlich materielle Unterstützung oder Ressourcen bereitzustellen oder dies zu versuchen oder sich dazu zu verschwören.